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KONTAKT

AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

TRIKE FUN – Inh. Beytullah Tuncel, Kamener Str. 168, 59077 Hamm-Pelkum – Tel. 02381/400041

 

Mietpreis

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung mit EUR 4000,- Selbstbeteiligung & Teilkasko mit EUR 1250.- enthalten.

 

Berechnung

Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch TRIKE FUN berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Der volle Mietpreis ist auch bei vorzeitiger Rücknahme der vereinbarten Mietzeit zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird für jede angefangene Stunde, die über die im Mietvertrag vereinbarte Zeit hinausgeht, EUR 25,- bis max. zur Höhe vom Tagesmietpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich TRIKE FUN vor.

 

Kaution

Bei der Fahrzeugübergabe muss eine Kaution von EUR 400,- hinterlegt werden. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kaution zurückerstattet sofern der erste Augenschein eine Unversehrtheit des Fahrzeugs zeigt. Beim anschließendem Fahrzeug- Check können allerdings Nachforderungen entstehen, falls Mängel oder Beschädigungen festgestellt werden.

 

Zahlungsweise

Der Mieter ist verpflichtet, die Miete bei Abholung des Fahrzeugs in bar zu bezahlen. TRIKE FUN behält sich vor, eine Anzahlung von 50% auf den Mietpreis bereits bei der Reservierung des Trikes im Voraus zu verlangen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietpreis zu 100% fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist TRIKE FUN nicht mehr an den Mietvertrag gebunden.

 

Gutscheine

Gutscheine die von TRIKE FUN ausgestellt wurden gelten als Zahlungsmittel und sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ausgestellte Gutscheine können nicht Ausbezahlt werden. Ebenfalls ist eine Auszahlung eines Gutscheines aufgrund von kurzfristigen Terminwünschen oder fehlender Fahrzeuge (falls bereits vermietet) oder schlechtem Wetter nicht möglich.

 

Reservierung und Rücktritt

Sie können Ihr Trike persönlich, schriftlich oder per E-Mail buchen. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen oder elektronischen Reservierungsbestätigung durch TRIKE FUN zustande. Bei Rücktritt vom Vertrag bis drei Tage vor Mietbeginn sind 25% des Mietpreises fällig, danach ist der Gesamtmietpreis lt. Reservierungsdaten zu zahlen. Bei einer Terminverschiebung erheben wir einen Zuschlag i.H. v. 25% auf die Gesamtmiete. Wird das Trike nicht abgeholt ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen.

 

Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen. Weiter muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer zwei Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (ehemals Klasse III) sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt werden. Ein Verstoß dagegen führt in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes und der Hauptmieter ist in diesem Fall in der persönlichen Haftung. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren. Der Mieter ist verpflichtet alle Namen und Anschriften der Fahrer bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungshilfen des Mieters. Seite 2 Seite 2von 3

 

Übergabe und Rückgabe

Die Abholung und Rückgabe des Trike erfolgt nur zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten bzw. nach Rücksprache mit TRIKE FUN. Das Fahrzeug wird im gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Durch die Unterzeichnung erkennt der Mieter den Vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Differenzmengen beim Kraftstoff werden mit EUR 2,00 Euro pro Liter in Rechnung gestellt.

 

Auslandsfahrten

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle EU-Länder möglich, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung durch TRIKE FUN. Fahrten nach Österreich sind grundsätzlich gestattet. Im Einzelfall muss nach Bedarf der Mieter auf eigene Kosten eine Zusatzversicherung abschließen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir dringend einen ADAC-Schutzbrief oder vergleichbares abzuschließen, damit im Notfall ihre Versorgung mit Ersatzteilen, die Abschleppgebühren und ggf. Ihre Heimreise gewährleistet ist.

 

Verbotene Nutzung

Der Mieter ist verpflichtet, das ihm überlassene Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu behandeln. Vollgasfahrten und übermäßige Belastungen sind zu vermeiden. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:

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  • A. zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,

  • B. zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen.

  • C. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

  • D. zur Weitervermietung und Verleihung,

  • E. Beförderung von Kindern unter 12 Jahren,

  • F. Fahrten bei vorherigem Alkohol oder Drogenkonsums.

 

Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Trike zu gewährleisten, dürfen durch den Mieter nach vorheriger Einwilligung von TRIKE FUN durchgeführt werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Haftung des Mieters). Reparaturen um die Verkehrssicherheit des Trike zu gewährleisten, müssen durch den Mieter sofort nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden.

 

Haftung des Mieters

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  • A. Der Mieter haftet bei Schäden für Reparaturkosten und die Kaution verfällt.

  • B. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol-, medikamente- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß (siehe Reparaturen) dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt.

  • C. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (siehe Verbotene Nutzung oder berechtigte Fahrer) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.

  • D. Bei Verstößen gegen in- oder ausländische Vorschriften haftet der Mieter für alle daraus entstandenen Folgekosten (Beschlagnahmung). Seite 3 Seite 3von 3

  • E. im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

 

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall sofort TRIKE FUN zu verständigen, außerdem die Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden EUR 500,- übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter sowohl TRIKE FUN als auch der Polizei anzuzeigen. Der Mieter hat TRIKE FUN, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

 

Versicherungsschutz

Das Trike ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Vollkasko mit EUR 1250,- Selbstbeteiligung (siehe Mietvertrag).

 

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Trike abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.

 

Datenschutzklausel

TRIKE FUN wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen allgemeine Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken zu speichern und zu verwerten.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist 59077 Hamm.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann

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